Informationen zur Lizenzverlängerung
Das Fortbildungsangebot zur Verlängerung bestehender Trainerlizenzen beim Württembergischen Radsportverband e.V. ist hier zu finden: Fortbildungsangebot. Auf dieser Seite finden sich Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Modalitäten der Lizenzverlängerung. Für weiterführende Rückfragen steht die Kontaktaufnahme per E-Mail an bildung(@)wrsv.de oder telefonisch unter 0711/954697-16 offen.
1. Welche Trainerlizenzen können mit geeigneten Fortbildungsmaßnahmen verlängert werden?
Auf Ebene des Landesfachverbands bietet der WRSV Fortbildungsmaßnahmen für Trainer C- sowie Trainer B-Lizenzen an. Trainer A-Lizenzen werden durch Belegung spezieller Fortbildungsmaßnahmen von German Cycling verlängert.
2. Wie lange werden Trainerlizenzen nach Belegung geeigneter Fortbildungsmaßnahmen verlängert?
Trainer B- und C-Lizenzen werden um vier Jahre verlängert.
3. Verfahren bei ungültig gewordenen Lizenzen („abgelaufen“)
Die Verlängerung von gültigen Lizenzen ist verbindlich in den jeweiligen Ordnungen von German Cycling und den Fachverbänden mit besonderer Aufgabenstellung geregelt.
Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer von Lizenzen gilt:
Erfolgt die Fortbildung im Umfang von mindestens 15 Lerneinheiten (LE) im ersten Jahr nach dem Lizenzablauf, erfolgt die Verlängerung rückwirkend zum regulären Ablaufzeitpunkt.
Im zweiten Jahr nach dem Lizenzablauf sind zwei Fortbildungsveranstaltungen (mindestens 30 LE) notwendig. Auch hier wird die Verlängerung rückwirkend zum Ablaufzeitpunkt vorgenommen.
Bei einer Überschreitung von drei bis vier Jahren ist durch den jeweiligen Ausbildungsträger zu prüfen, ob eine Wiederholung der abschließenden Lernerfolgskontrolle, eine Wiedereinsteiger-Ausbildung (mindestens 45 LE) oder eine vollständige Wiederholung der Ausbildung auf der jeweiligen Lizenzstufe erforderlich ist.
Hallenradsport:
Erfolgt die Fortbildung im Umfang von mindestens 15 LE im ersten, zweiten oder dritten Jahr nach Ablauf der Lizenz, erfolgt die Verlängerung grundsätzlich rückwirkend zum Ablaufzeitpunkt.
Bei längerer Unterbrechung entscheidet der jeweilige Ausbildungsträger über das weitere Vorgehen (Wiedereinsteiger-Ausbildung, Lernerfolgskontrolle oder komplette Ausbildung).
(Quelle: Ausbildungsordnung German Cycling)
4. Müssen Trainer C- und B-Lizenzen separat verlängert werden?
Wird eine Fortbildungsmaßnahme besucht, die zur Verlängerung der Trainer B-Lizenz ausgeschrieben ist, wird die niedrigere Lizenzstufe (Trainer C) automatisch mitverlängert. Eine umgekehrte Verlängerung der höheren Lizenzstufe (Trainer B) durch Besuch einer C-spezifischen Fortbildung ist nicht möglich. Es gelten die Vorgaben aus Punkt 3.
5. Ist die Wahl der Fortbildungsmaßnahme für die Trainer C-Lizenz beliebig?
Nein. Die Fortbildungsangebote für Trainer C-Lizenzen sind unterteilt in "Breitensport" und "Leistungssport":
Für Trainer C mit dem Zusatz „Breitensport“ sind alle Fortbildungen mit mindestens 15 LE zur Lizenzverlängerung geeignet.
Für Trainer C mit dem Zusatz „Leistungssport“ müssen Fortbildungen gewählt werden, die für diese Spezialisierung zugelassen sind (mindestens 15 LE).
6. Ablauf der Lizenzverlängerung
Nach erfolgreicher Teilnahme an einer geeigneten Fortbildung wird eine Teilnahmebescheinigung durch die verantwortliche Bildungseinrichtung bzw. die Referierenden ausgestellt.
Während der Veranstaltung wird zudem eine Datenschutzerklärung ausgehändigt. Diese muss unterschrieben werden, damit eine Übertragung der personenbezogenen Daten in das Lizenzmanagement-System (LiMS) des DOSB erfolgen kann. Ohne Zustimmung ist eine Verlängerung oder Ausstellung der Lizenz nicht möglich.
Seit 2017 erfolgt die Lizenzverwaltung digital über das LiMS-System des DOSB. Alte Papierlizenzen werden nicht mehr verlängert. Stattdessen erfolgt die Ausstellung auf zwei A4-Seiten in gedruckter Form sowie zusätzlich als PDF. Die ursprüngliche Papierlizenz wird zurückgesendet.
Sollte die Lizenz nicht beim Lehrgang vorgelegt worden sein, ist diese mit allen personen- und lizenzbezogenen Daten zusammen mit der unterschriebenen Datenschutzerklärung einzuscannen und an bildung(@)wrsv.de zu senden.
Liegt bereits eine Lizenz im neuen Format vor, ist diese zur Verlängerung nicht mehr zur Fortbildung mitzubringen. Die Verlängerung erfolgt unter Berücksichtigung der Regelungen gemäß Punkt 3.
7. Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen anderer Träger
Fortbildungsmaßnahmen anderer Ausbildungsträger (z. B. fachfremde Landesfachverbände, WLSB/BSB) können im Einzelfall nach vorheriger Rücksprache mit unserer Geschäftsstelle anerkannt werden.
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