1. Welche Trainerlizenzen können mit geeigneten Fortbildungsmaßnahmen verlängert werden?

  Auf Ebene des Landesfachverbands bietet der WRSV Fortbildungsmaßnahmen für Trainer C- sowie Trainer B-Lizenzen an. Trainer A-Lizenzen werden durch Belegung spezieller Fortbildungsmaßnahmen im Bund Deutscher Radfahrer (BDR) verlängert.

 

  1. Wie lange werden Trainerlizenzen nach Belegung geeigneter Fortbildungsmaßnahmen verlängert?

 Trainer C-Lizenzen werden um vier Jahre verlängert. Trainer B-Lizenzen werden um drei Jahre verlängert. Bei bereits bestehender Ungültigkeit der Trainerlizenz bestehen andere Zeiträume (siehe Frage 3).

 

  1. Welche Voraussetzungen gelten für die Verlängerung von Trainerlizenzen?

  Die Voraussetzung für die Verlängerung der Trainerlizenzen staffelt sich je nach Gültigkeit der Lizenz bei Beendigung der Fortbildungsmaßnahme:

 

 Trainerlizenz ist bei Beendigung der Fortbildungsmaßnahme gültig:

 Die Lizenz wird durch den Besuch einer Fortbildungsnahme mit mindestens 15 Lerneinheiten ab dem Datum des letzten Tages der Maßnahme um vier Jahre (Trainer C) bzw. um drei Jahre (Trainer B) verlängert.

 Bsp. Trainer C: Die Lizenz ist bis zum 01.05.2018 gültig und die Fortbildungsmaßnahme endet am 13.04.2018. Die Lizenz wird folgend bis zum 12.04.2022 verlängert.

 

Trainerlizenz ist bei Beendigung der Fortbildungsmaßnahme ungültig, das Gültigkeitsdatum liegt jedoch im gleichen Jahr:

 Die Lizenz wird durch den Besuch einer Fortbildungsnahme mit mindestens 15 Lerneinheiten (Wochenendlehrgang) ab dem Datum der Gültigkeit um vier Jahre (Trainer C) bzw. um drei Jahre (Trainer B) verlängert.

 Bsp. Trainer C: Die Lizenz ist bis zum 01.04.2018 gültig und die Fortbildungsmaßnahme endet am 13.04.2018. Die Lizenz wird folgend bis zum 31.03.2022 verlängert.

 

Trainerlizenz ist bei Beendigung der Fortbildungsmaßnahme ungültig, das Gültigkeitsdatum liegt im 1. Jahr zurück:

 Die Lizenz wird durch den Besuch einer Fortbildungsnahme mit mindestens 15 Lerneinheiten (Wochenendlehrgang) ab dem Datum des letzten Tages der Maßnahme um drei Jahre (Trainer C) bzw. zwei Jahre (Trainer B) verlängert.

 Bsp. Trainer C: Die Lizenz ist bis zum 01.05.2017 (Stand 30.04.2018) gültig und die Fortbildungsmaßnahme endet am 13.04.2018. Die Lizenz wird folgend bis zum 12.04.2021 verlängert.

 

Trainerlizenz ist bei Beendigung der Fortbildungsmaßnahme ungültig, das Gültigkeitsdatum liegt im 2. Jahr zurück:

 Die Lizenz wird durch den Besuch einer Fortbildungsnahme mit mindestens 15 Lerneinheiten (Wochenendlehrgang) ab dem des letzten Tages der Maßnahme um zwei Jahre (Trainer C) bzw. ein Jahre (Trainer B) verlängert.

 Bsp. Trainer C: Die Lizenz ist bis zum 01.05.2016 gültig (Stand 31.04.2018) und die Fortbildungsmaßnahme endet am 13.04.2018. Die Lizenz wird folgend bis zum 12.04.2020 verlängert.

 

Trainerlizenz ist bei Beendigung der Fortbildungsmaßnahme ungültig, das Gültigkeitsdatum liegt im 3. Jahr oder länger zurück:

Die Lizenz wird durch den Besuch einer Fortbildungsnahme mit mindestens 30 Lerneinheiten (2 Wochenendlehrgänge, ein Wochenlehrgang oder eine Trainer D-Zertifizierung) ab dem Datum der Gültigkeit um vier Jahre (Trainer C) bzw. drei Jahre (Trainer B) verlängert.

 Im Fall zweier Wochenendlehrgänge oder einer zweiteiligen Trainer D-Zertifzierung gilt das Datum des letzten Fortbildungstages des zweiten Wochenendes. Im Fall des Wochenlehrgangs gilt das Datum des letzten Fortbildungstages. 

 Bsp. Trainer C: Die Lizenz ist bis 30.04.2016  (Stand 01.05.2018) gültig gewesen und liegt somit innerhalb des 3. Jahres. Die Fortbildungsmaßnahme endet am 13.04.2018. Die Lizenz wird folgend bis zum 12.04.2022 verlängert.

 

  1. Müssen Trainer C-Lizenzen und Trainer B-Lizenzen separat verlängert werden?

 Mit Besuch einer geeigneten Fortbildungsmaßnahme, die zur Verlängerung von Trainer B-Lizenzen ausgeschrieben ist, wird die niedrigere Lizenzstufe des Trainer C ebenfalls verlängert. Eine Verlängerung der höheren Lizenzstufe des Trainer B ist mit Besuch einer Fortbildungsmaßnahme, die nur für die Lizenzverlängerung von Trainer C-Lizenzen ausgeschrieben ist, nicht möglich. Es gelten die Voraussetzungen in Punkt 3.

 

  1. Ist es egal welche Fortbildungsmaßnahme ich für die Verlängerung von Trainer C-Lizenzen besuche?

 Nein, unsere Fortbildungsmaßnahmen für Trainer C-Lizenzen werden in Breitensport und Leistungssport unterteilt. Trainer C-Lizenzinhaber mit dem Zusatz "Breitensport" können alle Fortbildungsmaßnahmen mit mindestens 15 Lerneinheiten zur Lizenzverlängerung belegen.

 Trainer C-Lizenzinhaber mit dem Zusatz "Leistungssport" müssen Fortbildungsmaßnahmen mit mindestens 15 Lerneinheiten zur Lizenzverlängerung belegen, die für den Trainer C "Leistungssport" freigegeben sind.

 

  1. Wie geht die Lizenzverlängerung vonstatten?

 Nach erfolgreicher Belegung einer geeigneten Fortbildungsmaßnahme bekommen Sie eine Teilnahmebescheinigung von dem jeweiligen Referenten überreicht. Im Idealfall haben Sie Ihre Lizenz in Papierform mitgebracht. Diese geben Sie dem Referenten ab, der Ihre Lizenz an den Bildungsreferenten in der Geschäftsstelle weiterreicht.

 Im Lehrgang selbst bekommen Sie eine Datenschutzerklärung ausgehändigt, in der Sie zustimmen, dass wir Ihre personenbezogenen Daten in das Lizenzmanagement-System (LiMS) des DOSB überführen. Dort sind die personenbezogenen Daten nur für den WRSV sichtbar. Stimmen Sie der Datenschutzerklärung nicht zu, kann Ihre Lizenz nicht verlängert werden bzw. wird Ihnen keine Lizenz ausgestellt.

2017 hat der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) die Lizenzverwaltung auf ein onlinebasiertes Medium umgestellt. Dies ermöglicht es uns, Lizenzverlängerungen sowie -neuausstellungen effizienter durchzuführen. Die alten Papierlizenzen werden nicht mehr verlängert. Stattdessen bekommen Sie Ihre neue Lizenz sowohl ausgedruckt auf zwei A4-Seiten als auch elektronisch als PDF-Datei ausgehändigt. Ihre alte Papierlizenz bekommen Sie selbstverständlich wieder mitgesendet.

Konnten Sie Ihre Lizenz dem Referenten nicht vorlegen, so scannen Sie diese mit den personen- und lizenzbezogenen Daten wie auch die ausgefüllte und unterschriebene Datenschutzerklärung  einfach ein und senden diese an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Haben Sie die Lizenz im neuen Format bereits vorliegen, müssen Sie diese künftig für die Lizenzverlängerung nicht mehr zur Fortbildung mitbringen. Wir verlängern Ihre Lizenz nach den in Punkt 3 genannten Bedingungen schnellstmöglich.

 

  1. Werden Fortbildungsangebote anderer Ausbildungsträger anerkannt?

 Nein, wir erkennen Fortbildungsangebote anderer Ausbildungsträger (z.B. fachfremde Landesfachverbände, WLSB/BSB, etc.) nicht zur Lizenzverlängerung an.

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