Im Teil A des Klimaschutz-Plus-Programms steht die Minderung
des CO2-Ausstoßes im Vordergrund. Dazu werden
investive Maßnahmen an Nichtwohngebäuden gefördert.
FÖRDERFÄHIG SIND
› der Ersatz von Elektroheizungen,
› die Nutzung von Abwärme,
› Wärmedämmmaßnahmen, die einen vorgegebenen Mindeststandard erfüllen,
› die Sanierung von Beleuchtungsanlagen mit LED (gilt nicht für alle Vereine),
› die Sanierung von Lüftungs-/Klimatisierungsanlagen sowie – in Kombination mit einer der beiden erstgenannten Maßnahmen – der Einsatz von
› Holzpelletheizungen,
› Holzhackschnitzelkesseln,
› Wärmepumpen oder
› Solarwärmeanlagen.
Im Teil B des Programms, dem Struktur-, Qualifizierungs und Informationsprogramm, stehen weitere, flankierende Förderangebote für nicht-investive Maßnahmen zur Verfügung.
VEREINE KÖNNEN HIER AUF DIE FOLGENDEN BEIDEN ANGEBOTE
ZURÜCKGREIFEN
› Einführung eines umfassenden, systematischen Energiemanagements (mit definierten Einsparzielen, einem Verbrauchscontrolling und -reporting, einem Energieberichtswesen und einer übergreifenden Gesamtkoordination). Je nach benötigten Elementen kann über eine Projektlaufzeit von in der Regel drei Jahren ein Zuschuss von bis zu 25.000 Euro (50 Prozent der förderfähigen Ausgaben) in Anspruch genommen werden.
› Wenn Sie sich für die gekoppelte Erzeugung von Strom und Wärme interessieren, können Sie eine Begleitberatung für den
Betrieb eines Blockheizkraftwerks (BHKW) in Anspruch nehmen. Untersucht werden können dabei die Machbarkeit sowie technische, steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragen einer BHKWAnlage, bei Bedarf auch über deren Inbetriebnahme hinaus.
Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Beratungskosten, maximal 2.400 Euro.
Hier der Flyer zum Download: