Ab Montag gelten inzidenzabhängig die neuen Regelungen für den Sport
Wir hatten uns an das Fachministerium gewandt und unsere Bitten vorgetragen - und unsere Argumente waren erfolgreich. So sind die fortgeschriebenen, inzidenzabhängigen Regelungen für den Radsport ein merklicher Fortschritt.
Bleibt im jeweiligen Land- oder Stadtkreis die Inzidenz länger unter 100 erlauben die Öffnungsstufen dem organisierten Vereinssport sowohl im Freizeit- wie im Amateursport das Fahren in Gruppen von bis zu 20 Personen im öffentlichen Verkehrsraum, als auch nachgelagert die Durchführung von Wettkampveranstaltungen. Für unsere Hallenradsportler wird ab der Öffnungsstufe 2 der kontaktarme Freizeit- und Amateursport in Sportstätten wieder möglich und ab der Öffnungsstufe 3 ist sogar die nicht-kontaktarme Sportausübung wieder gestattet.
Die wichtigen Eckdaten der neuen Regelung entnehmen Sie bitte der beiliegenden pdf.Übersichtsdatei des Kultusministeriums. Der exakten Wortlaut der Landes-Verordnung wird kommende Woche veröffentlicht werden. Bitte beachten Sie -trotz aller Freude- dass die Hygienekonzepte und Teilnahme-/ bzw. Zugangsbestimmungen nach wie vor Gültigkeit haben und umzusetzen sind. Bitte beachten Sie ebenfalls die aktuelle Einstufung ihres Land- oder Stadtkreises. Wir freuen uns mit unseren Vereinen auf die weiteren Öffnungsschritte.
Gez. für das Präsidium Klaus Maier und Ulrich Bock
Gez. Geschäftsstelle Philip Oesterreicher