Sportlerinnen und Sportler sowie Funktionspersonal
Zutritt
- 3G
- Dies gilt auch für:
- Funktionspersonal, Beschäftigte und ehrenamtliche Tätige, für die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ein direkter Kontakt mit den Sportausübenden nicht ausgeschlossen werden kann
- Profi- und Spitzensporler
- für ärztlich verordneten Reha-Sport und Sport zu dienstlichen Zwecken
- Ausnahmen:
- unter 6-Jährige und Kinder, die noch nicht zur Schule gehen: ohne Nachweispflicht
- Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen: ohne Nachweispflicht ("Schülerausweisregelung")
Maskenpflicht
- keine Maskenpflicht während der Sportausübung und bei der Nutzung von Duschräumen
- abseits des Sportbetriebs:
- in geschlossenen Räumen (FFP2-Masksen-Pflicht für über 18-Jährige)
- im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann
Zuschauerinnen und Zuschauer
Zutritt
- 3G
Maskenpflicht
- in geschlossenen Räumen; FFP2-Masken-Pflicht für über 18-Jährige
- im Freien, wenn ein Mindesabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann
Kapazitätsbeschränkung und Obergrenze
- keine
Hygienekonzept
- ist auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen