Sportlerinnen und Sportler sowie Funktionspersonal

Zutritt

  • 3G
  • Dies gilt auch für:
    • Funktionspersonal, Beschäftigte und ehrenamtliche Tätige, für die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ein direkter Kontakt mit den Sportausübenden nicht ausgeschlossen werden kann
    • Profi- und Spitzensporler
    • für ärztlich verordneten Reha-Sport und Sport zu dienstlichen Zwecken
  • Ausnahmen:
    • unter 6-Jährige und Kinder, die noch nicht zur Schule gehen: ohne Nachweispflicht
    • Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen: ohne Nachweispflicht ("Schülerausweisregelung")

Maskenpflicht

  • keine Maskenpflicht während der Sportausübung und bei der Nutzung von Duschräumen
  • abseits des Sportbetriebs:
    • in geschlossenen Räumen (FFP2-Masksen-Pflicht für über 18-Jährige)
    • im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann

Zuschauerinnen und Zuschauer

Zutritt

  • 3G

Maskenpflicht

  • in geschlossenen Räumen; FFP2-Masken-Pflicht für über 18-Jährige
  • im Freien, wenn ein Mindesabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann

Kapazitätsbeschränkung und Obergrenze

  • keine

Hygienekonzept

  • ist auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen

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