Württembergischer Radsportverband - Verbandstag 2022

Zum ordentlichen Verbandstag des Württembergischen Radsportverbandes e.V. laden wir unsere Mitgliedervereine am 

Samstag, 09. April 2022 um 11.00 Uhr (Hallenöffnung ab 10.30 Uhr) 
In die Turn- und Festhalle, Sulgauer Straße 7, 78713 Schramberg-Sulgen 

ein. 

Geplante Tagesordnung: 

  1. Begrüßung durch den Präsidenten / Totengedenken 
  2. Grußworte der Ehrengäste 
  3. Ehrungen verdiente Funktionäre - Sportler

Pause mit angebotenem Mitagessen durch den gastgebenden Verein RV Edelweiß Sulgen, 

  1. Genehmigung der Tagesordnung und Wahl des Versammlungs-/Wahlleiters, der Mandatsprüfungs- und der Wahlkommission 
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit / anwesende Stimmen 
  3. Bericht des Präsidenten 
  4. Finanzbericht 
  5. Bericht der Kassenprüfer 
  6. Berichte der Kommissionen (siehe Veröffentlichung www.wrsv.de
  7. Aussprache zu den Berichten 
  8. Entlastung des Präsidiums 
  9. Haushaltsplan 2022 - Genehmigung 
  10. Neuwahl 
    1. Präsident (vier Jahre) 
    2. Vizepräsident Olympische Sportarten (vier Jahre) 
    3. Vizepräsident Hallenradsport (vier Jahre) 
    4. Vizepräsident Finanzen (zwei Jahre) 
    5. Vizepräsident Finanzen (zwei Jahre) 
    6. Vizepräsident Breitensport (zwei Jahre) 
    7. Vertreter der Bezirke (zwei Jahre) 
    8. Vertreter der Vereine (zwei Jahre) 
    9. Kassenprüfer (vier Jahre / zwei Jahre), Ersatzprüfer (vier Jahre) 
    10. Verbands-Rechtsausschuss (vier Jahre / zwei Jahre) 
  11. Bestätigung gewählter Personen 
    1. Kommissionsvorsitzender Rennsport 
    2. Kommissionsvorsitzender BMX 
    3. Kommissionsvorsitzende MTB 
    4. Kommissionsvorsitzender Breitensport 
    5. Kommissionsvorsitzender Kunstradfahren 
    6. Kommissionsvorsitzender Radball 
    7. Jugendreferentin / Jugendvorstand 
  12. Beschlussfassung über eingegangene Anträge (Anträge müssen mit schriftlicher Begründung mindestens 4 Wochen vor dem Verbandstag der WRSV-Geschäftsstelle vorliegen)
  13. Beschluss über den Ort des Verbandstages 2024 

Änderungen bleiben vorbehalten. Unseren Mitgliedsvereinen geht eine persönliche Einladung mit Stimmenanzahl zum Verbandstag per Post zu.
Die Veranstaltung findet unter den zum Zeitpunkt der Veranstaltung in Baden-Württemberg geltenden "Corona-Regeln" statt. Die entsprechenden Vorgaben werden vor Ort kontrolliert (ggf. "3G/2G/2G+ Regelung, Maskenpflicht). Bitte entsprechenden Nachweise und Personalausweis mitbringen. 
Die Berichte zum Verbandstag sind im Internet unter www.wrsv.de abrufbar. Vereine, welche die Berichte in schriftlicher Form benötigen, können diese bei der Geschäftsstelle anfordern. 

Wir wünschen eine gute Anreise nach Schramberg-Sulgen und freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme. 

Mit sportlichen Grüßen 

Gez. Klaus Maier, Präsident 


(schm) Der Radsportbezirk Schwarzwald-Zollern und der Radsportbezirk Zollern-Eyach bieten mit den ausrichtenden Mitgliedsvereinen auch in diesem Jahr wieder für Mädchen und Buben von 5 bis 15 Jahren in sechs verschiedenen Klassen Startmöglichkeiten für Anfängerinnen und Anfänger im Radsport an. Bei der 4. Lehmann-Immobilien-Radsport-Schnupperserie 2022 können die Teilnehmerinnnen und Teilnehmer auf Mountainbikes, Kinder- und Rennräder bei geplanten zehn Etappen ihr radsportliches Talent testen - natürlich kostenfrei ohne Startgebühren. Für alle gibt es aber pro Etappe Urkunden und auch Sachpreise nach Beteiligung, am Ende der Serie werden Pokale und Preise übergeben. 

Die Renndauer pro Etappe beträgt zwischen 15 und 25 Minuten. Fragen beantworten gerne per E-Mail der Vorsitzende des Radsportkreises Zollern-Eyach, Gunter Bohnenberger unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder auch Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, wo man sich auch ab sofort bereits anmelden kann. Anmeldungen sind aber auch bei den ausrichtenden Kreisvereinen und auch bis 20 Minuten vor jedem Etappenstart bei der Nummernausgabe. Die Rennen finden immer als Rahmenprogramm bei Straßenradrennen um den INTERSTUHL-Cup statt. 
Hier die geplanten Termine: 

  1. Etappe Sonntag, 24. April in Bodelshausen 
  2. Etappe Sonntag, 15. Mai in Durchhausen/Tuttlingen 
  3. Etappe Sonntag, 22. Mai in Deisslingen 
  4. Etappe Sonntag, 29. Mai in Empfingen 
  5. Etappe Sonntag, 25. Juni in Wilflingen/Rottweil 
  6. Etappe Samstag, 2. Juli bei der RSG Zollern-Alb'82 in Albstadt-Pfeffingen 
  7. Etappe Sonntag, 3. Juli in Vilingen
  8. Etappe Sonntag, 24. Juli in Geislingen/Balingen
  9. Etappe Sonntag, 4. September in Ostdorf/Balingen
  10. Etappe Sonntag, 11. September beim SC Onstmettingen in Albstadt-Onstm.

Die jeweiligen Startzeiten und Örtlichkeiten sind der Presse zu entnehmen bzw. auch auf der Internetseite https://interstuhl-cup.de/ausschreibungen/ veröffentlicht. 

 


BaWü Schülersichtung am 12.03. und 13.03. auf Samstag 09.04. verschoben. 
--> Ausschreibung für den 09.04. folgt. 


Mit der 12-teiligen Rennserie um die Interstuhl Cup Württemberg Liga steigern der WRSV und der Radsportbezirk Schwarzwald-Zollern weiterhin die Attraktivität für den lizenzierten Rennrad-Sport im Südwesten. Die Serie bietet den teilnehmenden Sportler*innen aller Altersklassen von den Schüler*innen bis zur Elite wohnortnahe hochwertige Radrennen, zusätzliche Anreize und Spannung über die ganze Saison. Für die Gesamtwertung sind attraktive Ehrengaben ausgelobt und die besten württembergischen Sportler*innen gewinnen überdies die Medaillen der Verbandsmeisterschaft.
Die GA und weitere Informationen unter www.interstuhl-cup.de 

Die Termin- und Etappenübersicht 2022:


Änderung des Stufenmodells 

  • Durch die Streichung der Alarmstufe II in § 1 Abs. 2 CoronaVO gibt es nun ein dreistufiges Stufenmodell mit Basis-, Warn- und Alarmstufe. Durch diese Streichung wurden Änderungen der CoronaVO Sport erforderlich an den Stellen, die Regelungen zur Alarmstufe II enthielten (§ 2 Abs. 7; § 5 Abs. 2a; § 5 Abs. 3; § 6 Abs. 2 CoronaVO Sport). 
  • In diesem Zuge wurden zudem die Grenzwerte für den Eintritt in die Warn- und die Alarmstufe angepasst (Warnstufe: ab Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz von 4 oder AIB von 250; Alarmstufe: ab Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz von 15 und AIB von 390). Dadurch werden ab 23. Februar 2022 die Regelungen der Warnstufe zur Anwendung kommen. 

Aufhebung der 3G-Zutrittsbeschränkungen in der Basisstufe 

In der Basisstufe wurde die 3G-Zutrittsbeschränkung aufgehoben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 und § 14 Abs. 1 Nr. 1 CoronaVO). Somit dürfen künftig Sportstätten und Veranstaltungen in der Basisstufe ohne Nachweis besucht werden. Diese Änderung wrude in § 5 Abs. 2 CoronaVO Sport übertragen. In der Warnstufe gilt weiterhin 3G, in der Alarmstufe 2G.

Veranstaltungen 

Angepasst wurden die Personenobergrenzen bei Veranstaltungen (§ 10 Abs. 2 CoronaVO):

  • In der Warnstufe (3G) ist in geschlossenen Räumen künftig eine Auslastung von maximal 60% der zugelassenen Kapazität bei einer absoluten Personenobergrenze von 6.000 Besucherinnen und Besuchern möglich. Im Freien beträgt die maximale Auslastung 75% der zugelassenen Kapazität bei einer absoluten Personenobergrenze von 25.000 Besucherinnen und Besuchern.
  • Die Alarmstufe (2G) ist die künftige Notfallstufe, in der in geschlossenen Räumen eine Auslastung von 50% der zugelassenen Kapazität bei einer absoluten Personenobergrenze von 2.000 Besucherinnen und Besuchern sowie im Freien von von höchstens 50% der zugelassenen Kapazität bei einer absoluten Personenobergrenze von 5.000 Besucherinnen und Besuchern gestattet ist.
  • Veranstaltungen in der Basisstufe (ohne Nachweispflicht) dürfen ohne Personenobergrenzen durchgeführt werden.
    Zudem wurde die Regelung aufgehoben, wonach bei Veranstaltungen mit über 500 Besucherinnen und Besuchern maximal 10% der Plätze als Stehplätze ausgewiesen werden können und im Übrigen Sitzplätze zuzuweisen sind. 

Geändert wurde ferner (§ 10 Abs. 3 CoronaVO), dass bei Veranstaltungen mit über 10.000 Besucherinnen und Besuchern das Hygienekonzept bei dem örtlichen Gesundheitsamt vorzulegen ist. Bisher war dies bereits bei Veranstaltungen über 5.000 Besucherinnen und Besuchern erforderlich. § 4 Abs. 2 CoronaVO Sport wurde entsprechend angepasst. 

Mehrtägige Sportangebote für Kinder und Jugendliche 

Mit Blick auf die kommenden Faschingsferien wurde in $ 5 Abs. 2b konkretisiert, dass als mehrtägige Sportangebote für Kinder und Jugendliche solche Angebote verstanden werden, die mit mindestens einer Übernachtung außerhalb des eigenen Haushalts verbunden sind. Angebote über mehrere Tage, bei denen stets zu Hause übernachtet wird, fallen nicht unter diese Regelung. 

 

Die aktuelle Verordnung finden Sie auf der Internetseite des Kultusministeriums Baden-Württemberg. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung beantworten eine FAQ-Liste der Landesregierung

Zwei Übersichten der CoronaVO und der CoronaVO Sport stellen die aktullen Regelungen übersichtlich dar. 

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