Kay Stindl DM

Vieles hat sich durch die Corona-Pandemie verändert – aber die Ausnahmestellung des BMX Race-Teams Kornwestheim im deutschen BMX-Sport bleibt auch nach fast 1,5 Jahren Zwangspause bestehen: Bei den Deutschen Meisterschaften in Stuttgart, die am vergangenen Wochenende unter strengen Hygienemaßnahmen und ohne Zuschauer über die Bühne gegangen sind, waren die Kornwestheimer BMX-Racer wieder einmal die erfolgreichste Mannschaft. Die beeindruckende Bilanz: Drei Mal Platz 1, vier Mal Platz 2 und einmal Platz 3, dazu vier weitere Fahrer im Finale der besten Acht.

Fast hätte sich Kay Stindl zum ersten Mal zum König des deutschen BMX-Sports gekrönt: Im Finale der Königsklasse Elite Men raste er knapp hinter dem Titelverteidiger auf Platz 2. Mit Kay Stindl standen sogar noch zwei weitere Kornwestheimer im Finale der Formel 1 des deutschen BMX-Sports. Pierrick Eveno schrammte mit Platz 4 nur knapp am Podium vorbei, Jakob Bernhard kämpfte sich trotz Sturz noch auf Rang 7. Aron Beck erreichte in seinem ersten Jahr in der Königsklasse einen starken 9. Rang.

In der zweithöchsten Rennklasse Junior Men erreichten beide Kornwestheimer Finalisten das Podium: Lucas Mues schaffte als jüngerer Jahrgang fast die Sensation und musste sich dem Sieger nur um Haaresbreite geschlagen geben. Knapp dahinter auf Rang 3 David Szell.

In der Klasse Boys 11-12 gingen sogar Platz 1 und 2 nach Kornwestheim: Ville Walker siegte erneut, wie schon bei der letzten Deutschen Meisterschaft 2019 auf der gleichen Bahn. Und wie: Er gewann alle seine Läufe souverän. Theo Heidebrecht sicherte sich Silber. Die weiteren Platzierungen für Kornwestheim in dieser Klasse: Nils Althaus erkämpfte sich Platz 12, Wensheng Liu Platz 15 und Paul Masch Platz 16.

Alina Beck, die auch bereits 2019 bei der Deutschen Meisterschaft ganz oben stand, holte sich dieses Mal in der Klasse Girls 13-14 den Titel Deutsche Meisterin – ebenfalls mit Siegen in allen Läufen.

Pia Dudenhöfer, deren älterer Bruder Lukas die DM leider verletzungsbedingt nicht fahren konnte, holte sich wie Ville und Alina ebenfalls den Titel – auch sie raste dabei in allen Läufen mit deutlichem Vorsprung als Erste über die Ziellinie.

Eine weitere Silbermedaille für Kornwestheim errang Isabella Siebert in der Klasse Girls 13-14. Ihr älterer Bruder Matti erreichte in seinem ersten Rennen in der Klasse Men 17-29 das Finale und dort Platz 6. Kay Stindls älterer Bruder Tim, der Erfolgstrainer der Kornwestheimer, ging ebenfalls in dieser Klasse an den Start und verpasste das Finale nur knapp – Rang 9. Leon Köhnke erkämpfte sich Platz 18.

Bei den Boys 15-16 kämpfte sich Luca Böttger als jüngerer Jahrgang ebenfalls ins Finale und hier auf Platz 7. Ramon Hornung erreichte Platz 17.

Bei ihren ersten Deutschen Meisterschaften überhaupt ging es für Jakob Koch (Boys 13-14) auf Platz 20, Theo Heidebrechts kleinerer Bruder Max erkämpfte sich bei den Boys 9-10 Rang 17, gefolgt von Leonidas Ganitis auf Rang 23.

Die Zwangspause im BMX-Sport ist für die Kornwestheimer beendet – und wie!

BMX Race Kornwestheim DM Stuttgart 2021 1

 

Erneute Anpassung der Corona-Verordnung - Änderungen für den Sport enthalten

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wurde eine bundesweit verbindliche „Notbremse“ ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 eingeführt. Seit dem 24. April wird die angekündigte „Notbremse“ der Bundesregierung mit der aktualisierten Corona-Verordnung des Landes umgesetzt. Die Änderungen den Sport betreffend finden sich in § 28b Abs. 1 Nrn. 3, 6 und 8 IfSG.


Bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner („Notbremse“ nach § 28b IfSG) ist die Ausübung von Sport im Freien und in geschlossenen Räumen nur in Form von kontaktlosem Individualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts zulässig. Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten zu diesem Zweck setzt voraus, dass angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden.

Änderung im Bereich des Kinder- und Jugendsport
Ferner ist für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, also bis einschließlich 13 Jahre, die Ausübung von kontaktlosem Sport im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern zulässig. Anleitungspersonen müssen auf Anforderung ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen können. Die Öffnung von Schwimm- und Hallenbädern sowie Fitnessstudios ist, so lange die „Notbremse“ greift, untersagt.

Bundesweite Regelungen verbindlich
Aufgrund der nun bundesweit verbindlichen „Notbremse“ wurde auch die Corona-Verordnung (CoronaVO) der Landesregierung entsprechend angepasst. Die Änderungsverordnung trat am 24. April 2021 in Kraft. Dabei wurde eine Anpassung an die Regelung des Infektionsschutzgesetzes vollzogen, die auch Auswirkungen auf den Sport hat. So zählen zukünftig bei Ansammlungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 CoronaVO) Kinder der jeweiligen Haushalte bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, also bis einschließlich 13 Jahre, nicht mit. Bisher waren dies Kinder bis einschließlich 14 Jahre. Dies gilt nun in Stadt- oder Landkreisen mit stabiler Inzidenz unter 100 auch bei der Ausübung von kontaktarmem Freizeit- und Amateursport „nach Maßgabe von § 9 Abs. 1“. Unverändert bleibt, dass auch zukünftig - bei stabiler Inzidenz unter 100 - im Freien Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich zur Vollendung des 14. Lebensjahres, also bis einschließlich 13 Jahre, kontaktarmen Freizeit- und Amateursport ausgeübt werden darf.

Keine Änderungen im Leistungs- und Spitzensport
Die bestehenden Regelungen im Leistung- und Spitzensport bleiben von dieser Änderung ausgenommen. Hier verbleiben die bisherigen Regelungen. Nach derzeitiger Einschätzung ist dort vorerst mit keinen Änderungen zu rechnen.

Quelle: Landessportverband Baden-Württemberg (LSVBW)

 

Aktuelle Änderungen und Übersicht: Hier

Download aktuelle Corona-Regeln auf einen Blick, auch den Sport betreffend: Hier

Detaillierte Nachfragen und ggf. Trainingsmöglichkeiten sollten mit dem jeweils zuständigen Ordnungsamt abgeklärt werden. Für geplantes organisiertes Training sollte ein Hygienekonzept vorgelegt werden.

Die ggf. greifende Ausgangsbeschränkung ist zu beachten.

Ausgehend von der Anpassung des §4a Absatz 1 können Übungsleitende nun bei Anwesenheit eines geeigneten Dritten Trainingseinheiten auch mit negativen Selbsttest durchführen. So heißt es nun: "Die zu testende Person kann die Probenentnahme und Auswertung mit einem für die Anwendung durch medizinische Laien zugelassenen Test selbst durchführen, sofern ein geeigneter Beschäftigter oder ein geeigneter Dritter dies überwacht und das Ergebnis bescheinigt. Damit haben Vereine nun etwas mehr Klarheit im Einsatz der Übungsleiter:innen im Trainingsbetrieb.


Corona - Soforthilfe Sport

Das Land Baden-Württemberg stellt insgesamt 11,635 Millionen Euro für die „Soforthilfe Sport“ bereit und bietet damit eine gute finanzielle Unterstützung für Sportvereine und -verbände.

Noch bis 30. Juni 2021 können WLSB-Mitgliedsvereine in einem unbürokratischen Verfahren Notfall- und Liquiditätshilfen beantragen.

Ausführliche und weitergehende Informationen stellt der WLSB hierzu bereit: Zum WLSB

 

Das Verbandsgebiet des Württembergischen Radsportverbandes ist in 6 Bezirke aufgeteilt.

Die Bezirke unterliegen den Strukturbestimmungen des Württembergischen Landessportbundes, des Landessportverbandes Baden-Württemberg und des
WRSV.

Die Bezirke des Württembergischen Radsportverbandes und ihre jeweiligen Vorsitzenden:

 

Bezirk Achalm

Frederic Huber                
Finkenweg 15
72539 Pfronstetten 
Tel. 0173 9875554  

Bezirk Schönbuch-Würmtal

Martin Brenner 
Enzstraße 29 
71154 Nufringen 
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Bezirk Oberschwaben 

        RSBO Logo Pfade ohne Zusatz Druck       

 

 

 

           

André Frank
Am Ravensburger Tor 9
88339 Bad Waldsee 
Tel. 017661598451

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https://www.rsb-oberschwaben.de/

Bezirk Schwarzwald-Zollern                                               

Bezirkslogo Schwarzwald Zollern   

 

 

 

                                                

Ulrich Bock
Wolfsgrubenstraße 22
72461 Albstadt
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Bezirk Ostalb-Donau

Manfred Traub 
Wittelsbacher Straße 6 
73432 Aalen-Ebnat
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Bezirk Stuttgart

Peter Sutschek 
Geißlerstr. 9 
70435 Stuttgart

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

www.radsport-bezirk-stuttgart.de

 

 

 

Die ab dem heutigen Tag gültige Corona-Verordnung in Baden-Württemberg eröffnet in Abhängigkeit von dem kreisweiten Inzidenzwert nunmehr merkliche Öffnungsperspektiven für den Outdoorsport und das Outdoortraining unserer Vereine, aber auch für die Hallensportarten erweitert sich die mögliche Sporterlaubnis:

Dazu schreibt das Kultusministerium an die Dachorganisation WLSB:

„… In einem ersten Öffnungsschritt ab 8. März ist im Freien und in geschlossenen Räumen die kontaktarme Sportausübung mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Auf öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien dürfen auch mehrere dieser Personenkonstellationen Sport treiben, sofern die Anlagen weitläufig sind und damit gewährleistet ist, dass die einzelnen Gruppen untereinander einen durchgängigen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und keine Durchmischung der Gruppen stattfindet. Ferner kann ab 8. März der Trainings- und Übungsbetrieb im Freien mit einer Gruppe von bis zu zwanzig Kindern starten. Erwachsene Aufsichtspersonen zählen hierbei nicht mit. Grundsätzlich müssen Umkleiden, Duschen und Gemeinschaftsräume geschlossen bleiben. Die Durchführung von Sportwettbewerben und Sportwettkämpfen bleibt weiterhin untersagt.

Stellt das zuständige Gesundheitsamt in einem Land- oder Stadtkreis eine seit fünf Tagen in Folge konstante 7-Tage-Inzidenz von weniger als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner fest, so ist der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien auch für Gruppen von bis zu 10 Personen zur kontaktarmen Sportausübung gestattet. Sofern die 7-Tage-Inzidenz in dieser Phase an drei Tagen in Folge wieder konstant über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner liegt, gelten wieder die im vorangegangenen Absatz genannten Gruppengrößen. Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz an drei Tagen in Folge konstant den Wert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner, so ist die Nutzung von Außensportanlagen für den Amateur- und Freizeitsport untersagt mit Ausnahme von weitläufigen Außensportanlagen. Auf diesen Anlagen darf mit Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren Person Sport getrieben werden. Wieder zählen Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre dabei nicht mit. Auch hier dürfen mehrere dieser Personenkonstellationen gleichzeitig Sport treiben. …“

Wir ermutigen unsere Vereine unter Wahrung der Hygienekonzepte und Hygienevorschriften diese mögliche stufenweise Rückkehr zum Training bzw. Sporttreiben wahr zu nehmen.

Gez. WRSV

Download der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg:

 

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